Breves Fiscais rcbe22 atc

Pflichten aus dem Zentralregister der wirtschaftlichen Eigentümer (RCBE)

Das seit 2019 vorgeschriebene Zentralregister der wirtschaftlichen Eigentümer (RCBE) sieht vor dem Hintergrund zunehmender Regulierung und Transparenz einige deklarative Verpflichtungen vor, mit dem Hauptziel, festzustellen, wer die betreffenden Unternehmen letztendlich besitzt oder kontrolliert.

Zu den Sanktionen bei Nichteinhaltung gehören neben Geldbußen, die sich auf 50 000 EUR belaufen können, das Hindernis, um die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen zu konkurrieren, oder die Inanspruchnahme von Unterstützung aus europäischen Fonds.

Es ist daher wichtig, sich mit dieser legislativen Realität auseinanderzusetzen und den Grad der Einhaltung intern zu validieren. Wir erinnern uns an die wichtigsten Verpflichtungen, die nach diesem Gesetz zu erfüllen sind:

  1. Ersterklärung: 30 Tage nach Eintragung der Satzung der juristischen Person oder erstaktuelle Eintragung in die Zentrale Akte juristischer Personen;
  2. Aktualisierung der Informationen: 30 Tage ab dem Datum der Tatsache, die die Änderung bestimmt;
  3. Jährliche Bestätigung der Informationen: bis zum 31. Dezember oder bei Vorlage vereinfachter Geschäftsinformationen (HEIs), je nachdem, was zutrifft.

Falsche Erklärungen zum Zwecke der Registrierung eines Begünstigten sind neben der strafrechtlichen Haftung zivilrechtlich für den verursachten Schaden verantwortlich.

Wie kann Moneris helfen?

Moneris hat die Prozesse und Verfahren in Organisationen sowie die Identifizierung von Verbesserungsmöglichkeiten operativ unterstützt und Vorschläge zur Begrenzung des Risikos der Verhängung von Geldbußen und Nebenstrafen durch die zuständigen Behörden vorgelegt.

Um weitere Informationen zu diesen Dienstleistungen anzufordern und so gemeinsam eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösung zu definieren, wenden Sie sich an Ihren Vorgesetzten Moneris oder nutzen Sie die üblichen Kommunikationsmittel: info@moneris.pt | 210 316 400.

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